Aktuelles  (Stand November 2024)


Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie für gesetzlich versicherte "Schulterpatienten"


Liebe Patienten,

mit der Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zum 01.11. 2024 möchten wir Euch über einige wichtige Änderungen informieren,
insbesondere bezüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Die Blankoverordnungen wird (vorerst) nur für die meisten Schulterproblematiken eingeführt und gilt bei diesen als neuer Verordnungsstandard.
Euer behandelnder Arzt kann nur in medizinisch begründeten Einzelfällen noch eine konventionelle Verordnung ausstellen.


Was ist neu bei der Blankoverordnung?

Bei der Blankoverordnung entscheiden wir als Physiotherapeuten über die Art, Dauer und Häufigkeit der Behandlung.
Dies ermöglicht eine individuellere Therapiegestaltung, die sich flexibler und spontan an Euren Therapieverlauf anpassen lässt - OHNE, dass die Verordnung ärztlich geändert oder erneuert werden muss.
Zudem werden unsere physiotherapeutischen Untersuchungen und Testungen erstmals von den Krankenkassen honoriert. Dadurch geht Euch nicht mehr der erste Therapietermin „verloren“, weil wir „nur“ unsere Fragen stellen/ testen und nicht direkt mit Euch an die Arbeit gehen.
Insgesamt ist die Blankoverordnung daher ein wichtiger (auch politischer) Schritt, mit dem unser Fachwissen respektiert und uns mehr Unabhängigkeit von den Ärzten ermöglich wird.


Auswirkungen auf die Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt in der Physiotherapie immer 10 Euro plus 10% der Behandlungskosten.
Dies ist auch bei der Blankoverordnung der Fall.

Da aber der genaue Behandlungsumfang und die angewandten Heilmittel zu Beginn der Therapie noch nicht feststeht, kann sich die Höhe der Zuzahlung im Laufe der Behandlung ändern.
Ihr könnt daher entweder am Ende der Verordnung eine höhere Gesamtsumme in bar bezahlen oder

wir machen Zwischenabrechnungen mit Euch, bei denen Ihr den bis dahin geleisteten Teilbetrag der Zuzahlung bar begleicht.


Eure Rechte und unser Vorgehen

  •  Wir informieren Euch vor Behandlungsbeginn über die voraussichtliche Zuzahlungspanne.
  • Ihr habt jederzeit das Recht, Euch über den aktuellen Stand Eurer Zuzahlung zu informieren.
  • Sollte sich die Zuzahlung erhöhen, werden wir Euch umgehend darüber in Kenntnis setzen.
  • Bei einer geringeren tatsächlichen Zuzahlung als initial berechnet, erstatten wir Euch den Differenzbetrag zurück.


Zuzahlungsbefreiung
Wenn Ihr von der Zuzahlung befreit seid, entstehen wie gewohnt keine Kosten.
Zeigt uns in diesem Fall bitte mit Therapiebeginn Euren Befreiungsausweis.


Aller Anfang ist schwer!
Wir sind uns bewusst, dass dieses neue System zunächst kompliziert erscheinen mag.
Auch für uns ist es etwas Neues, habt daher bitte Verständnis, wenn es zu Beginn noch etwas holprig ist.
Unser vorrangiges Ziel ist es, Euch die bestmögliche Behandlung zu bieten.
Gleichzeitig möchten wir aber auch Transparent mit den Verordnungsrichtlinien und der Zuzahlungsthematik umzugehen.


Zusammen schaffen wird das!


Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung!






Änderung der Heilmittelrichtlinie für Verordnungen der "Manuellen Lymphdrainage"


Infos folgen demnächst!