Die Kostenerstattungsrichtlinien der privaten Krankenversicherungsunternehmen, der Landesbeihilfeverordnung und der Bundesbeihilfeverordnung stimmen nicht immer
mit der zwischen Euch und der Praxis geschlossenen Vergütungsvereinbarung überein.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass eine für (Physio-)Therapeuten verbindliche Gebührenordnung für den Bereich der privaten Krankenversicherung nicht existiert!
Da Ihr Euren privaten Krankenversicherungsvertrag mit Eurem privaten Krankenversicherer abgeschlossen habt und nicht mit uns, vermögen wir keine Auskünfte zu der Erstattungspraxis Eures privaten Krankenversicherungsunternehmen zu geben bzw. können wir diese nicht beeinflussen.
Voraussichtlich wird Eure private Krankenversicherung einen Großteil der Behandlungskosten erstatten, eine Eigenbeteiligung Eurerseits ist aber nicht gänzlich auszuschließen.
Bitte prüft nach, ob der von der privaten Krankversicherung erstattete Betrag auch der Leistung Eures privaten Krankenversicherungstarifes entspricht!
Unsere Preise orientieren sich an der aktuellen Vergütungsliste der gesetzlichen Krankenkassen für Heilmittel in der Physiotherapie, wie sie im Vertrag nach §125 Absatz 1 SGB V, Anlage 2 zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R) Berlin und den physiotherapeutischen Berufsverbänden festgehalten sind.
Wir berechnen unsere Leistungen mit dem 1,2 fachen Satz der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen: